Ein aktuelles Beispiel dafür, wie unsere Behörden die Interessen und Bedürfnisse der Menschen denjenigen von Grossraubtieren unterordnen, ist der negative BAFU-Entscheid zum Bündner Abschussgesuch von M92 – dem berüchtigten und verhaltensauffälligen Leitwolf des Beverinrudels. Dieser Wolf überwindet nachweislich jegliche Herdenschutzmassnahme. Er und sein Rudel reissen Schafe, Ziegen, Rinder und Esel. Und zeigen keine Scheu vor Hirten, Landwirten bei ihrer Arbeit, Wanderern oder Jägern.
Abschussgesuch und BAFU Verfügung
Die Bündner haben nach all den unheimlichen Vorkommnissen der letzten Jahre diesen August ein Abschussgesuch für M92 beim BAFU eingereicht.
Das BAFU lehnt das Gesuch jedoch mit einer formalistischen Begründung in ihrer Antwort ab. Es wird behauptet, die Bündner hätten nicht nachgewiesen, dass der Leitwolf bei den Rissen im Jahr 2020 und 2021 besonders schadstiftend gewesen sei. Zitat: „Für die Angriffe im Jahr 2021 gibt es keine genetischen Beweise dafür, dass insbesondere M92 für die Schafsrisse auf der Alp Stutz verantwortlich ist. Vorliegend sind keine ausreichenden Beweise für die besondere Schadenstätigkeit von M92 an den Rissen in diesem Jahr und im Vorjahr gegeben, um dessen Abschuss zu begründen.“
Die Forderung des BAFU, die besondere Schadenstätigkeit von M92 müsse mit DNA-Spuren konkret nachgewiesen werden, ist rechtlich unhaltbar, und wird in der Jagdverordnung (JSV) mit keinem Wort gefordert. Diese Forderungen hat das BAFU in einem „erläuternden Bericht“ festgehalten, der rechtlich nicht relevant ist. Es gilt nur der Wortlaut der JSV. Der Abschuss wird mit realitätsfremden, formalistischen Gründen von dem Amt abgelehnt, das diese Regeln selber aufgestellt hat, und deren Erfüllung selber überprüft. Diese Regeln stehen weder im Gesetz noch der Verordnung, sondern in einem Bericht des Amts, das die Autorenschaft nicht nennt, und keine Freigabe des Amtsleiters aufweist. Die BAFU-Leute wissen, dass die Anforderungen aus ihrem Bericht keine Rechtsgrundlage darstellen, und haben diesen in ihrer Verfügung daher nicht referenziert.
Geforderter DNA-Nachweis ist kaum möglich
Bei den sieben Angriffen auf der Alp Stutz zwischen dem 7.7.21 und dem 8.8.21 herrschte bei fünf nachweislich Nebel und es regnete. Womöglich auch bei den zwei weiteren Angriffen, doch das wurde leider nicht dokumentiert. Zwei Schafe sind auf der Flucht abgestürzt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein DNA-Nachweis bei jedem einzelnen Opfer gelingt, ist sehr gering:
1. Der Vater im Rudel ist mit den meisten Rudelmitgliedern verwandt (Söhne, Töchter). In diesem Fall einen DNA-Treffer für den Vater – M92 – zu erhalten, ist speziell anspruchsvoll bzw. fehleranfällig.
2. Bei regnerischem Wetter werden DNA Spuren im wahrsten Sinn des Wortes verwässert, und eine Sicherstellung erschwert oder gar vereitelt. Es ist bekannt, dass DNA Nachweise an Opfern, die im Freien liegen immer problematisch sind. Eine längere Einwirkung von Hitze, Feuchtigkeit, ultravioletter Strahlung und Mikroorganismen erhöht die Geschwindigkeit der DNA-Schädigung und des Abbaus, bis die DNA schließlich ihre Integrität verliert. Regen, Sonne, Wind, andere Lebewesen etc. erschweren damit eine erfolgreiche Probeentnahme.
3. Die DNA-Probe müsste zudem genau dort am Opfer entnommen werden, wo dieser eine Wolf zugebissen hat.
4. Wenn mehrere Tiere am Opfer fressen, wird das Ranghöchste sich an den besonders begehrten Teilen zuerst gütlich tun. Die anderen werden erst danach dort fressen, und so die Spuren des Leitwolfes wegfressen.
5. Wie will man bei abgestürzten Tieren mit DNA nachweisen, welcher Wolf für den Absturz verantwortlich war?
6. Ein negatives Ergebnis bei der DNA Analyse beweist nicht, dass der Wolf nicht an der Tötung des Opfers beteiligt war.
Fazit
Es kann doch nicht sein, dass der Abschuss in der Jagdverordnung (JSV) als Möglichkeit eingeräumt wird, die Anforderungen jedoch so hoch gesteckt werden, dass sie in der Realität praktisch nicht erreichbar sind. Gemäss JSV gilt ein Elterntier dann als besonders schadenstiftend, wenn es über mehrere Jahre jeweils mindestens zwei Drittel des Schadens (heisst 7 tote Schafe innert 4 Monaten aus geschützter Herde) verursacht. Das Beverinrudel umfasst mindesten 5 erwachsene Wölfe, und circa 6 Jungtiere. Wie soll da in der Praxis der geforderte Nachweis für M92 gelingen ? Das ist a priori aussichtslos.
Es ist nur ein Raubtier, kein Mensch. Ein Tier, das zu einer Population mit mehr als 20’000 Individuen zählt, und nicht einmal vom Aussterben bedroht ist. Das aber nachweislich einen enormen Schaden mitverursacht hat.
Die psychische Belastung und Traumata der Tierhalter und der Bevölkerung werden bei den ganzen Abwägungen überhaupt nicht miteinbezogen. Obwohl dies gemäss der Berner Konvention vorgesehen ist:
Gemäss Art. 4 Ziff. 1 und Art. 6 der Konvention, ergreift jede Vertragspartei „die geeigneten und erforderlichen gesetzgeberischen Verwaltungsmassnahmen …zur Verhütung ernster Schäden an … Viehbeständen,.. und anderem Eigentum; im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit…“
Wie Aufzeichnungen zu den Geschehnissen auf der Alp Stutz zeigen, fanden alle paar Tage Angriffe vom Beverinrudel mit Rissen statt. Und dies trotz mehrerer Herdenschutzmassnahmen: Elektrozäune, Nachtpferche, HSH und Hirten! Das ist äusserst belastend für alle Beteiligten, die täglich einen riesigen Aufwand treiben, um ihre Schafe zu schützen. Die Tierhalter müssen machtlos dulden, dass ihre Tiere elendig zu Tode kommen. Das ist entwürdigend. Die mehrfache Forderung der Betroffenen nach Entfernung des Beverinrudels wird konsequent ignoriert. Ist es tatsächlich so schwierig, das Problem pragmatisch und schnell im Sinne der Geschädigten zu lösen? Wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg.
Bedenklich ist zudem, dass im BAFU Beamte an entscheidenden Positionen sitzen, die keinen Hehl aus ihrem privaten Engagement für Grossraubtiere machen. Wir brauchen Entscheidungsträger, die sich für das Wohlergehen und die Bedürfnisse der Bevölkerung einsetzen, bei denen Menschen zuoberst auf der Prioritätenliste stehen.
Die Bündner müssen – wie auch alle anderen Weidetierhalter in ganz Europa – machtlos zusehen, wie das unwürdige Gezerre um jedes einzelne Tier dieser nutzlosen, ungefährdeten Neozoen weitergeht.
Es hat seinen guten Grund dass ein Rechtsstaat nicht möchte, dass seine Entscheidungen von befangenen Personen erlassen werden, wird doch damit das Vertrauen in den Staat nachhaltig untergraben.
Ohne Bezug zum Wolf, aber zur Befangenheit:
https://www.kettiger.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Downloads/Richterzeitung_4_2019_Kettiger_Befangenheit.pdf