In unserem schönen Land existiert eine Regel, die besagt: 10 Schafsleben sind gleich viel wert, wie ein Wolfsleben. Siehe revidierte Jagdverordnung. Ein gerissenes Schaf wird dann „angerechnet“ (nur schon diese Terminologie macht mich wütend!), wenn die Halter zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben. 10 geschützte Schafe, wo doch der Schutz genau diese Risse verhindern soll. Die festgelegte Zahl „10“ lässt ahnen, was die Verantwortlichen von ihren vorgeschriebenen Schutzmassnahmen selber halten … ansonsten könnte ja problemlos eine Nulltoleranz definiert werden: jeder Wolf, der in den Schutzbereich eindringt, darf geschossen werden.
Die 10 Schafe sterben einen furchtbaren und grausamen Tod. Sie lassen ihr Leben unter unvorstellbaren Höllenqualen, bei lebendigem Leib zerfetzt und gefressen. Damit sie nicht weiter fliehen können, zerbeissen die Wölfe den Schafen auch mal das Rückrat, oder zerfleischen ihre Hinterläufe. 10 gehegte, gepflegte und geliebte Haustiere erleiden unsägliche Schmerzen, Leiden und qualvolle Angst, bis das Töten durch diesen einen Wolf ein Ende findet. Das steht in krassem Widerspruch zum Tierschutzgesetz. Wie können derart herzlose und zynische Regeln aufgestellt werden, im selben Land, in dem eines der strengsten Tierschutzgesetze weit und breit gilt?
Wildernde Hunde, die ein Reh gerissen haben, dürfen in gewissen Kantonen übrigens sofort abgeschossen werden. Diesen Canis fehlt nur das lupus. Und der Hundehalter kassiert obendrein noch eine deftige Busse.
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