Am 10.9.201 titelten mehrere CH Zeitungen „Frau hielt Schafe im Badezimmer ihrer Wohnung und wird angezeigt“. Auf dem Photo zum Artikel sind zwei süsse kleine, saubere & gepflegte, sowie ordentlich genährte Lämmer zu sehen. Die Frau wurde von netten Nachbarn denunziert. Sie hat die Schäfli tagsüber draussen, auf einer kleinen Grasfläche gehalten. Nachts hat sie die beiden in ihrem Badezimmer übernachten lassen. Dass sie die Lämmer nachts nicht draussen gelassen hat, zeigt, dass sie ihnen gut geschaut hat. Denn draussen könnte ihnen der Fuchs gefährlich werden. Wölfe gibt es in Winterthur ja glücklicherweise noch nicht.
Mit der Begründung, ein Badezimmer sei keine artgerechte Umgebung für Schafe, droht ihr nun ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz. Die Frau mag also Schafe, und hat die Tiere gut und gewissenhaft gehalten. Sie hat aber das Pech, in einer Mietwohnung ohne Stall zu leben. Mittlerweile sind die beiden Lämmer auf einem Bauernhof.
Szenenwechsel. In Graubünden, Alp Stutz. Hier wird gigantischer Aufwand getrieben, um die gealpten Schafe vor dem Wolf zu schützen. Dennoch wurden auch dieses Jahr wieder etliche Schafe gerissen, oder werden vermisst. Eine unsägliche Tierquälerei ist das. Ist diese Alp nun eine artgerechte Umgebung für Schafe, zum Beispiel diese 2 Lämmer? Die Behörden würden das sicher bejahen. Schliesslich haben sie ja auch die „Tierschutzkonforme“ Regel aufgestellt, dass ein Wolf erst nach 10 Schafsrissen in „geschützter Umgebung“ geschossen werden darf. Was würden wohl die Schafe dazu sagen? Wir leben in verrückten Zeiten.
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