Nein zur neuen Jagdgesetzrevision

Hütet euch vor Bundesbern.

Das Parlament soll demnächst über die Revision des Jagdgesetzes zur Wolfsregulierung entscheiden. Zu Handen des Parlamentes wurde deshalb ein Bericht von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates in Auftrag gegeben. Der Bericht wurde von Wolfsbefürwortern geschrieben, namentlich dem BAFU unter Rücksprache mit den NGO’s (siehe Kapitel 1.3 und 1.4 im Bericht).
Und so beinhaltet die Revision genau das Gegenteil von dem, was eigentlich beabsichtigt war: Anstatt endlich pragmatisch und zeitnah zu regulieren, wird der Wolfsschutz verstärkt und zementiert. Und der Bund bzw. das BAFU sollen noch mehr Macht erhalten. Ein typisches Machwerk der Wolfsbefürworter, voller Fallstricke, Hintertürchen und Finten.

Im weiteren strotzt der Bericht nur so von unwahren Behauptungen zum Herdenschutz oder vermeintlichen „Nutzen“ der Schadstifter.

Kein Wunder, dass die NGO’s mit der Revision sehr zufrieden sind. Alles ist auf ihre Wünsche und Ziele zugeschnitten. Die Leidtragenden des Wolfsdesasters haben einmal mehr das Nachsehen.

Das BAFU erhält noch mehr Macht

Die Prowolf-Beamten des BAFU erhalten durch die Revision noch mehr Macht. Künftig bestimmt der Bund, also das BAFU, welche schweizweiten einheitlichen Grundsätze darüber entscheiden, welche Weideflächen schützbar sind, und welche nicht. Beamte, die weit weg vom Geschehen und der Realität sitzen, und nur den Wolfsschutz im Sinn haben, sollen künftig festlegen, welche Weiden schützbar sind?

Zitate aus dem Bericht, Kapitel 3:
„Der Bund ist verantwortlich für das Festlegen von schweizweit einheitlichen Grundsätzen, insbesondere zur Beurteilung der Schützbarkeit von Weideflächen.“

Letztlich geht es nur wieder darum, ein Hintertürchen zu schaffen, um Abschüsse zu verhindern. Denn die Möglichkeit zu regulieren hängt mit dieser Definition der Schützbarkeit zusammen (siehe weiter unten).

„Im weiteren wird der Bundesrat für die Bestandsregulierung … von Wölfen neu das Verordnungsrecht präzisieren …“

Der Föderalismus soll also noch mehr ausgehöhlt werden. Das BAFU darf weiterhin Verordnungen zum Jagdrecht schreiben, obwohl dies gemäss Schweizerischer Bundesverfassung gar nicht vorgesehen ist. Siehe hier. Aber Parlament und Bundesrat lassen die Beamten schalten und walten. Der Wille der Bevölkerung in den betroffenen Kantonen wird vollkommen ignoriert.
Was unser Parlament und Bundesrat verhindert, nämlich dass die Kantone die Wolfsregulierung selber in ihrer Jagdgesetzgebung regeln, das wird von der städtischen Bevölkerung bereits akzeptiert und anerkannt, siehe „Rattenplage in Züri“ hier.

Die Revision bezweckt besseren Wolfsschutz

Wenn man den Bericht liest, zeigt sich: es geht nicht um die Regulierung der Wölfe, sondern um besseren Wolfsschutz! Wie folgende Zitate, alle aus Kapitel 3 des Berichtes, belegen:

„Der Bundesrat wird…. das Verordnungsrecht präzisieren und aufzeigen, wie der Schutz der Wolfsbestände garantiert, … wird.“

„Damit Wolfsbestände gemäss Artikel 6 der Berner Konvention, Artikel 78 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV)17 und Artikel 7a Absatz 2 JSG auch lokal nicht ausgerottet werden, braucht es Regeln zum Schutz des Fortbestands. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Kantone den Konflikt mit Wölfen vorab mit anderen Massnahmen angehen, insbesondere einem Herdenschutzprogramm, als ausschliesslich mit Abschüssen diese zu lösen versuchen.“

„Die aus Artenschutzgründen notwendige Verbreitung und Populationsdichte muss erhalten bleiben. Auch ist bei einem Eingriff jeweils das für das angestrebte Ziel geeignetste mildeste Mittel zu wählen (Prinzip der Verhältnismässigkeit). Erforderlich sind Regulierungsentscheide der Kantone somit erst, wenn zuvor die zumutbaren Massnahmen der Kantone zur Konfliktverhütung ergriffen worden sind.“

Hintertürchen noch und nöcher. Die Kantone werden noch mehr gegängelt, als zuvor.

Regulierung wird erschwert statt erleichtert

Zitate aus dem Bericht:
„Wenn also in einer Region Wolfsrudel umherstreifen und diese trotz den umgesetzten einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepten Nutztiere angreifen oder die Gefährdung von Menschen respektive der öffentlichen Sicherheit droht, sollen die Kantone die Stabilisierung oder Reduzierung von Wolfbeständen planen können, …“
„Die Regulierung kann also bereits dann bewilligt werden, wenn auf Weideflächen, auf denen die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind, oder auf Weideflächen, auf denen keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen möglich sind, mindestens ein Angriff stattgefunden hat und dabei mindestens ein Nutztier verletzt oder getötet wurde.“

Es wird also gar nicht präventiv reguliert, sondern abermals müssen erst ein oder mehrere Haustiere elendig sterben, und zwar in einer geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Herde. Die „ungeschützten“, zB auf den Heimbetrieben, werden künftig gar nicht mehr beachtet!
Das BAFU definiert also, welche Weidegebiete als nicht schützbar gelten, bzw. ob die Tiere geschützt waren. Und da wissen wir ja, mit welchen Tricks die Beamten arbeiten, um Abschüsse zu verhindern. Clever. Und erst dann dürfen die Kantoneplanen„, wirklich witzig, diese neuen Regeln.

Und weiter aus dem Bericht, Zitat Kapitel 3:
„Der Zeitraum, in dem reguliert werden kann, wird … bei Wolfsrudeln von 1. September bis zum 31. Januar festgelegt.“

Diese Fakten zeigen: Eine zeitnahe Regulierung bei Schäden oder Bedrohungen wird verhindert. Die Regulierung von Wolfsrudeln wird auf den Herbst und Winter verschoben! Der Schutz der bestehenden Wolfspopulation wird ausgebaut.

Alles wird mit Unwahrheiten garniert

Dass die Wolfslobby den Bericht verfasst hat, zeigen auch die nachweislich unwahren Behauptungen zum Herdenschutz oder „Nutzen“ der Wölfe, mit denen das Parlament eingeseift werden soll. Wie diese drei Beispiele zeigen:
Zitat aus dem Bericht, Kapitel 3: „In der Schweiz wurden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre rund 600 Nutztiere pro Jahr nachweislich von Wölfen gerissen. Diese Wolfsrisse fielen vorwiegend in Nutztierherden ohne Herdenschutz an (rund 80–90 %).“ Das ist unwahr. Der Unterschied zwischen den Opferzahlen ist wesentlich kleiner, siehe auch Cooking by AGRIDEA. Der direkte Vergleich der Opferzahlen in geschützten und ungeschützten Herden ist irreführend, weil letztere sechsmal mehr Tiere aufweisen. Klar sterben in einer viel grösseren Population mehr Schafe. In Amerika sterben ja insgesamt auch mehr Menschen an Krebs, als in der kleinen Schweiz. Lauter Tricks, um den Herdenschutz zu beschönigen. Im übrigen lebten im Jahr 2022 rund 51% der bisher von Wölfen getöteten Schafe im Wallis in geschützten bzw. nicht schützbaren Herden.

Und weiter aus dem Bericht, Kapitel 3: „Wolfbestände beeinflussen die Lebensraumnutzung und -beanspruchung der Schalenwildbestände und können durch ihre Präsenz übermässigen Schäden an der Waldverjüngung entgegenwirken.“ Wie es in Wirklichkeit steht mit dieser vermeintlichen „Beeinflussung“ von Schalenwild bzw. der Waldverjüngung, kann u.a. hier nachgelesen werden: Schlechte Jäger.

„Der Wolf spielt anerkanntermassen eine wichtige Rolle im ökologischen Gefüge.“Die üblichen Märchen halt, die längstens widerlegt sind.

Fazit: Diese Revision ist ein trojanisches Pferd made by NGO’s: mehr Wolfsschutz, weniger Abschüsse, und noch weniger Kompetenzen für die Kantone. Unsere Bitte an alle Parlamentarier und Politiker mit Herz und Verstand: Versenkt diese unsinnige Revision, sie ist völlig kontraproduktiv. Sorgt stattdessen endlich dafür, dass der Föderalismus eingehalten wird, d.h., die Kantone selber über die Wolfsregulierung auf ihrem Gebiet entscheiden, wie das in der Schweizerischen Bundesverfassung vorgesehen ist. Und notabene auch von der Bevölkerung unterstützt wird (siehe Umfrage-Resultat von 20 Minuten am 10.7.22). Mehr braucht es nicht.

Umfrage 20 Minuten vom 10. Juli 2022.

3 Comments

  1. Christoph said:

    Der tierhaltende Mensch wird zum Objekt degradiert.
    Was ihm zumutbar ist, entscheiden andere für ihn. Mitsprache unerwünscht.
    Der Bauern bekommt einen Ökovormund.

    Schaff dir gefälligst Hunde an. Du magst Hunde nicht ?
    Uns doch egal, wir wissen was du zu tun hast.

    Auf zum Behirten, sei nicht so gewissenlos.
    Und doch egal, wie hoch deine Arbeitsbelastung ist.

    26. August 2022
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  2. Annette said:

    Naja, dann rate ich mal schon wo diese „unschützbaren“ Weideflächen liegen, die man dann in der nächsten Angriffswelle gegen die Bergbevölkerung als „aus Tierschutzgründen“ nicht mehr nutzbar sind. In all den Gegenden wo man sich aus Frust über abgelehnte Parkprojekte nun gewaltsam die „Macht in den Alpen“ erobern will. Eine krasse Wortwahl? Ja, wahrlich, wäre mir nie in den Sinn gekommen. Gehöre zur Bergbevölkerung und wir leben und arbeiten hier relativ bescheiden seit Jahrhunderten. Die Machtgelüste erfassen uns nicht, nein. Aber unsere Schweizerischen Wolfsbeamte und Beauftragte, wie es im von ihnen erfassten KORA Bericht 72 zum Wolfsmanagement in den Alpen wortwörtlich nachzulesen ist. Es gehe ihnen beim Thema Wolf darum „wer die macht in den Alpen habe“…. es ist eigentlich alles gesagt…..

    28. August 2022
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  3. Christoph said:

    „wer die Macht in den Alpen habe“ = Landraub unter dem Vorwand der Ökologie.
    Die Bauern dürfen ihre Alpen noch bewirtschaften, wenn sie sich an die Vorgaben der NGOs halten, sprich Zäune, Hunde, Hirten.
    Der Haken an der Sache, diese Bewirtschaftung hat keinen ökonomischen Sinn mehr.

    Die nächste Argumentation wird sein: Wenn die Bauern nicht mehr bewirtschaften wollen, dann sollten wir …(zB Wisente ansiedeln)

    29. August 2022
    Reply

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