Wolfs-Abschuss & Notstandsrecht: Freispruch für Jäger

In Brandenburg hat im Jahr 2019 ein Jäger einen Wolf erlegt. Dies, nachdem er zuerst mit Rufen und einem Warnschuss versucht hat, den Wolf davon abzuhalten, seine beiden Jagdhunde anzugreifen. Der Jäger wurde deswegen angeklagt. Er wurde nun diesen Juni freigesprochen. Der Rechtfertigungsgrund des Jägers, dass er den Wolf wegen eines Notstandes töten musste, wurde vom Gericht akzeptiert. Hier ein Bericht dazu.

Natürlich musste sich zu diesem Thema auch schon die Stürmi Abteilung Wolf zu Wort melden. Die südostschweiz titelte vor 7 Jahren „Ein Wolfabschuss ist ohne Strafe juristisch kaum möglich„. Offenbar haben sie daneben geschossen 🙂

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