Jagdgesetz und nichtbedrohte Schädlinge

Die Jagdgesetzgebung gehört in der förderalistischen Schweiz zur Kernkompetenz der Kantone. Wir haben darüber berichtet. Das macht Sinn. Denn nicht jede schadstiftende Wildtierart kommt überall gleich häufig vor. Wildschweine beispielsweise leben vorwiegend in den nördlichen und westlichen Regionen der Schweiz. Wölfe bevorzugen momentan die Alpenregionen, siehe Abbildung 1. Beide Tierarten verursachen enorme Schäden. Deshalb muss zwingend reguliert werden, und zwar angepasst an die regionalen Bedürfnisse.

Abbildung 1: Verbreitung Wildschwein in der Schweiz (links), Verbreitung Wolf in der Schweiz (rechts), Quelle KORA 2021

Wo besonders viele Wildschweine, und entsprechende Schäden in den Kulturen zu verzeichnen sind, regeln die betroffenen Kantone aktuell die Jagd selber. Analog muss dies auch bei den Wölfen gemacht werden. Wildschwein und Wolf sind keine bedrohten Arten, siehe Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for Conservation of Nature). In dieser Organisation entscheiden u.a. Vertreter der grossen NGO’s wie WWF, sowie anerkannte Wissenschaftler, welche Arten als bedroht gelten, und welche nicht. Sogar Boitani erachtet Wölfe als nicht bedroht , siehe Kreis Abbildung 2.

Abbildung 2: Der IUCN-Status von Wildschwein und Wolf ist derselbe: least concern.

Fazit:
Weder Wildschwein noch Wolf sind bedroht. Beide Arten richten grosse Schäden an, und müssen daher reguliert werden, und zwar in kantonaler Kompetenz, zeitnah und unkompliziert. Wann handeln die Verantwortlichen endlich richtig ?

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