Regulierung der Grossraubtiere gehört zur Kernkompetenz der Kantone

1. Warum Föderalismus ?

Nicht ohne Grund ist unser Staat föderalistisch organisiert. Die staatlichen Kompetenzen werden durch die Schweizerische Bundesverfassung (BV) so zwischen Bund und Kantonen verteilt, dass die Bedürfnisse und Gepflogenheiten der Kantone angemessen berücksichtigt werden können. Der Föderalismus beweckt, dass die bevölkerungsreicheren Stadtgebiete die bevölkerungsärmeren Landgebiete in existenziellen Fragen, nicht ungebührlich dominieren können. Das war leider bei der Abstimmung über das neue Jagdgesetz der Fall. Mit dieser Art der Unterminierung des Föderalismus wird letztlich der Landesfrieden gefährdet.

Die Formulierung der Details zum Jagdgesetz, insbesondere auch was die Regulierung der Wölfe anbelangt, gehört gemäss unserer Bundesverfassung zur Kernkompetenz der Kantone. Ein gutes Beispiel für den Sinn und Zweck des Föderalismus: Wölfe und andere Wildtiere sind ein lokales/ regionales Problem, und deshalb sollen die betroffenen Gemeinschaften auch selber die Normen zu deren Bejagung festlegen. Wie die folgenden Ausführungen zeigen.

2. Die Bundesverfassung wird nicht eingehalten

Der Bund mischt sich bei der Jagdgesetzgebung in einem Detaillierungsgrad ein, der so nicht vorgesehen ist in der föderalistisch organisierten Schweiz. Oder anders gesagt, Zitat „Angesichts der Wiederbesiedlung und Ausbreitung von Tieren geschützter Arten beschränkt der Bund mit seiner Gesetzgebung und den gestützt darauf erlassenen Vollzugshilfen mehr und mehr die Handlungsfreiheit der Kantone. Mit der bundesrechtlichen Regelung der geschützten Arten nimmt der Bund auch Einfluss auf Art und Umfang der jagdlichen Nutzung als Kernkompetenz der Kantone.“ [1]

Fakt ist: Dem Bund wird durch die Schweizerische Bundesverfassung mit Art. 79 BV [2] für die „Fischerei und Jagd“ lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz eingeräumt. Er ist also befugt, Fischerei und Jagd in ihren Grundzügen zu regeln. Die detaillierte Regelung der Normen zur Jagdgesetzgebung gehört zur Kernkompetenz der Kantone [3]. Das heisst, der Bund ist gemäss BV nicht legitimiert, Details zum Jagdgesetz – wie zur Bejagung der Wölfe – festzulegen.

3. Jagdgesetz: Details legen die Kantone fest

Zu bemängeln ist in der jetztigen Situation somit die ungenügende Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Denn die vom Bund definierten Regulierungen im Jagd- und Umweltrecht – konkret den Einschränkungen aufgrund bundesrechtlicher Artenschutzvorgaben – berücksichtigen das Subsidiaritätsprinzip nicht. Oder wie es [1] formuliert, Zitat „Es stellt sich die Frage, ob der Bund im Bereich von Grundsatzgesetzgebungskompetenzen überhaupt zum Erlass von Ausführungsverordnungen und Vollzugshilfen ermächtigt ist.“

Auch die KWL (Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft) stellt berechtigterweise fest, dass der Bund bei der Jagdgesetz-Revision eine zentralistisch geprägten Vorlage geschaffen hat, in welcher der Bund zu viele oder zu detaillierte Vorgaben macht. [1]

Die Handlungsfreiheiten der Kantone werden zunehmend vom Bund unterminiert. Neben der Einschränkung der Handlungsfreiräume führen Detailregulierungen des Bundes meist auch zu negativen Kosten-Nutzen Effekten. Die Kritik richtet sich dabei nicht nur an die Bundesverwaltung, sondern auch an das eidgenössische Parlament und den Bundesrat, die sich dem bürokratischen Regulierungswahn entgegen stellen müssten. Insbesondere sollten sich die politischen Kräfte klar gegen die Zersetzung des Föderalismus stellen, und sich dafür einsetzen, den BV-konformen Zustand bei der Jagdgesetzgebung herzustellen.

4. Problematischer Trend

Generell ist festzuhalten, Zitat „bei Regelungsbedürfnissen (auch vermeintlichen) wird reflexartig nach einer einheitlichen Lösung gerufen, dies nicht zuletzt auch begünstigt durch ein eingeengtes, rein sektoralpolitisches Denken der politischen Akteure, die Medienaufmerksamkeit und die weit verbreitete Skepsis gegenüber regional und lokal unterschiedlichen Regulierungen. Diversität wird oftmals per se als Problem empfunden. Besonders augenfällig ist die Entwicklung bei der Inanspruchnahme von Grundsatzgesetzgebungskompetenzen (Beispiele: Raumplanung, Jagd, Wald). Festzustellen ist auch hier eine Erhöhung der Regelungsdichte auf Verordnungsstufe. Diese Detailregelungen werden zusätzlich durch Vollzugshilfen (Erläuterungen, Wegleitungen, Merkblätter etc.) angereichert. Im Ergebnis werden die Kantone in diesen Politikbereichen (in denen der Bund lediglich zum Erlass von Grundsätzen zuständig ist) in die Rolle von Vollzugsorganen zurückgedrängt. Es stellt sich die Frage, ob der Bund im Bereich von Grundsatzgesetzgebungskompetenzen überhaupt zum Erlass von Ausführungsverordnungen und Vollzugshilfen ermächtigt ist. [1] Die Antwort darauf ist klar, und lautet „nein“. Alles andere ist eine Unterminierung des Föderalismus. Und dies führt – wie momentan beim Thema Wolfsregulierung zu beobachten ist – zu Unruhe.

Fazit: Die Regulierung der Grossraubtiere ist ausschliesslich durch die Kantone zu regeln, diese Normen gehören in die kantonale Jagdgesetzgebung. Das aktuell praktizierte Prozedere bei Wolfsabschüssen, bei dem das BAFU sich in die Zuständigkeiten der Kantone und deren Bevölkerung einmischt, ist nicht BV-konform, und muss von Parlament und Bundesrat gestoppt werden.

Die Schweiz hat wie Frankreich gemäss Berner Konvention das Recht, den Wolf zu regulieren. Wie kürzlich berichtet, schiessen die Franzosen seit 2019 jährlich rund 17% ihrer Wolfspopulation ab. Die Population nimmt dennoch weiter zu. Eine ähnliche hohe Abschussquote in der Schweiz ist also auf jeden Fall konform mit der Berner Konvention. Die Kantone müssten zuvor noch die Regeln zur Regulierung in ihrer Jagdgesetzgebung festlegen. Unter der Prämisse, den aktuell hohen Bestand an Wölfen in etwa stabil zu halten, könnten jährlich mindestens 25% der Population geschossen werden. Unsere Auffassung zum Thema Abschuss kann im Fazit hier nachgelesen werden.

Bei den rund 150 Wölfen im Jahr 2020 entsprechen 25% ungefähr 38 Abschüssen. Eine verschwindend kleine Zahl. Die aber dank BAFU noch wesentlich tiefer ausgefallen ist!

[1] ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (Hrsg.): Monitoringbericht Föderalismus 2014-2016, Bern 2017
[2] Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Fassung vom 7. März 2021
[3] Häfelin, U., Haller, W., Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 4. Auflage, Schulthess Verlag Zürich 1998

Abbildung: Ergebnis der Abstimmung zum neuen Jagdgesetz 2020. Blau: Die Zahlen zum prozentualen Ja-Stimmenanteil sind in der Grafik zu sehen. Die von der Wolfsplage besonders betroffenen Kantone haben mit fast 70% Stimmenanteil Ja gesagt.
Das BAFU beziehungsweise seine Beamten übergehen den Willen von 13 Ständen und deren Bevölkerung, welche die Wölfe präventiv regulieren wollen. Diese Einmischung ist, wie gezeigt, auch nicht BV-konform.

5 Comments

  1. Walker Guido said:

    Das ist ein sehr guter Bericht, der es auf den Punkt bringt: Alle Kantone sollen – sofern sie es wollen – selber die verträgliche Zahl der Wölfe bestimmen und die Regulierung nach exakten Vorgaben im kantonalen Jagdgesetz vornehmen. Diese Forderung nach Herstellen der föderalistischen Kantons-Kompetenz, zur Sicherstellung der ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT, zur Gewährung des Landfriedens und dem betroffenen Volke dienend, ist nach Bundesverfassung gewährleistet. Bereits 93’149 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben schweizweit in einer Volksabstimmung JA gesagt zur Beschränkung und Regulierung der Grossraubtierbestände und dies in einem kantonalem Verfassungsartikel in Auftrag gegeben (URI, Wallis), verbindlich.

    7. Januar 2022
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    • anna said:

      Danke für Ihren Kommentar ! Es ist peinlich, wie achtlos diese Politiker mit dem legitimen Anrecht der Kantone umgehen, selber die Bejagung der Wölfe zu regeln. Unwissen, politische Machenschaften und Filz, das bleibt ungewiss. Offenbar muss den Politikern klar gemacht werden, dass es so nicht geht!

      20. Januar 2022
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  2. Christoph said:

    Wenn der jeweilige Kanton sich nicht um seine Kompetenzen bemüht, wird er sie schwerlich von der Zentralregierung bekommen.

    20. Januar 2022
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  3. Men Flütschì said:

    Wenn die Politiker nicht handeln dann muss es halt das Volk machen!!

    22. Januar 2022
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