Nachtrag: Nein zur Jagdgesetzrevision

Die laufende Revision des Jagdgesetzes führt keineswegs zur Entnahme aller auffälligen und schadstiftenden Wölfe. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Wolfspopulation auch nach der Revisionsannahme unverändert weiterwächst, und so die Risszahlen, die Tierquälereien und das Elend immer schlimmer werden.

Das einzige Ziel der Revision muss sein: Es dürfen sich nur noch unauffällige Wölfe in unserem Land aufhalten, die sich weder Mensch noch Haustier annähern. Diese Nulltoleranz führt dazu, dass keine Tierquälereien, keine physische und psychischen Belastungen der Betroffenen, keine Einschränkungen des Eigentums, und auch keine bedrohlichen Situationen mehr auftreten. All das Unrecht, das an Mensch und Haustier momentan im grossen Stil begangen wird, findet damit ein Ende.

Bedauerlicherweise fehlt zur Erreichung dieses Ziels im Moment offenbar die Solidarität der Bauernverbände. Dass diese Verbände ihre Anliegen erfolgreich durchbringen können, haben sie bereits mehrmals unter Beweis gestellt. Wenn sie also helfen, das obige Ziel zu erreichen, dann kann es gelingen. Dieses Ziel steht im Einklang mit der Berner Konvention, denn diese erlaubt die Bejagung der Raubtiere, siehe PS 2. Dies muss man allen, die gegen das Ziel und die entsprechende Regulierung sind, verdeutlichen.

PS 1
Eines muss allen bewusst sein: wenn das BAFU und damit die Wolfslobbyisten den Text zur Jagdgesetzgebung verfassen, dann ist das in etwa so, wie wenn das StGB von Straftätern geschrieben würde. Es liegt eindeutig ein Interessenskonflikt vor. Das BAFU schützt die Raubtiere unzulässigerweise strenger, als die Berner Konvention.

PS 2
Artikel 9 der Berner Konvention berechtigt die Vertragsstaaten dazu, Grossraubtiere zu bejagen. Es existieren insbesondere keine Einschränkungen betreffend der Entnahme ganzer Rudel oder von Elterntieren. Bleibt zu sagen, dass Frankreich bereits seit mehreren Jahren Wölfe basierend auf diesem Passus der Berner Konvention abschiesst, und zwar ohne lange Bewilligungsverfahren, zeitnah und pragmatisch. Die perversen, derzeit viel zu rigorosen und deshalb inakzeptablen Abschuss-Regeln des BAFU widersprechen nicht nur dem Schweizer Tierschutz, sondern gehen sogar weiter, als von der Berner Konvention vorgegeben. Deshalb müssen sie mit der anstehenden Revision beseitigt werden.
Die Ausnahme zum Schutz der Wölfe gemäss Artikel 9 der Berner Konvention wird hier näher erörtert.

2 Comments

  1. Annette said:

    Die Berner Konvention hat die Schweiz 2013 in einem Brief explizit darauf hingewiesen, dass der jetzige Schutzstatus eine Bejagung nach norwegischem Vorbild NICHT ausschliesst.

    20. Oktober 2022
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  2. Christoph said:

    Es ist grundsätzlich unsachlich und deshalb abzulehnen, wenn befangene Beamte für den Staat tätig werden, egal um welchen Staatsbereich es geht.
    „justice must not always be done, but also seen to be done“

    Durch das befangene BAFU wird das Bürgervertrauen in den Staat untergraben.
    Der Vollzug der Rechtsvorschriften zu Raubtieren, gehört umso mehr in neutrale Hände, als es ohnehin ein sehr emotionales Thema ist.
    Es wäre genau dieselbe Unsachlichkeit, Wolfsabschussgenehmigungen in die Hände betroffener Bauern zu legen. Die Wolfslobby würde aufschreien.

    22. Oktober 2022
    Reply

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